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Das Wohnungseigentumsrecht wurde zum 1. Dezember 2020 grundlegend reformiert. Unter § 9a WEG wurde nunmehr gesetzlich festgeschrieben, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig ist und Rechte erwerben sowie Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden kann.

Ich berate Sie als einzelnen Wohnungseigentümer, aber auch als Mitglied des Verwaltungsbeirats darüber, wie sich Ihre Rechtsposition nach dem neuen Recht gestaltet.