Seit 1982 praktiziere ich als Rechtsanwalt. Meine Kanzlei ist vorwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Entsprechend meiner bisherigen langjährigen beruflichen Schwerpunktsetzung bin ich seit Anfang 2006 von der Rechtsanwaltskammer Berlin zugleich als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zugelassen. Für den Fachanwalt besteht eine regelmäßige, jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisende Fortbildungspflicht.
Ich bin Mitglied beim Deutschen Mietgerichtstag (www.mietgerichtstag.de). Weitere Mitgliedschaften bestehen in der Arbeitsgemeinschaft der Berliner Mietrechtspraktiker (www.mietrechtspraktiker.de) und in der Berliner Arbeitsgemeinschaft Wohnungseigentumsrecht.
Außerdem gehöre ich der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen AnwaltVerein an (www.mietrecht.net). Ich bin im Besitz der Fortbildungsbescheinigungen 2011 und 2014 des Deutschen Anwaltvereins.
Für den Fachanwalt besteht eine gesetzliche jährliche Fortbildungspflicht. Ich nehme regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.
Ich veröffentliche Fachbeiträge in verschiedenen Fachmedien zu den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten.