Der ehemalige Mietendeckel in Berlin war politisch und verfassungsrechtlich umstritten. Dieses Landesgesetz wurde durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2021 – BVerfGE 157, 223 – wegen fehlender Gesetzeskompetenz des Landes Berlin für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Wer eine neue Wohnung anmietet, ist in Berlin mit einem angespannten Wohnungsmarkt nicht schutzlos, weil die bundesrechtliche Regelung der Mietpreisbremse gemäß §§ 556 d ff. BGB gilt.
Die Mietpreisbremse regelt, dass – vereinfacht dargestellt – die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen darf. Es empfiehlt sich im Einzelfall, die bei Abschluss eines neuen Mietvertrages vereinbarte Miete auf ihre zulässige Miethöhe überprüfen zu lassen.